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Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) Art&Boutiquehotel Das Ludwig § 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für Gäste des Art&Boutiquehotels Das Ludwig, Ludwigstr. 36/38, 88131 Lindau (im Folgenden: „Hotel“) mit der nice to stay GmbH, Daniel Siebert, In der Grub 28a, 88131 Lindau, Restaurant Valentin sowie ae Restaurant und beziehen sich auf sämtliche Hotelaufnahmeverträge und alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und dessen Restaurants . 2. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Hotel und seinen Gästen. Mit der Buchung eines Zimmers oder einer Dienstleistung akzeptieren die Gäste diese Bedingungen. 3. Das Hotel schließt sämtliche Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt. § 2 Begriffsbestimmungen 1. „Gast“: Ist eine natürliche Person, die die Beherbergung in Anspruch nimmt. Als Gäste gelten auch jene Personen, die mit diesem gemeinsam anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde, Geschäftspartner, Bekannte etc). 2. „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen Gast einen Hotelaufnahmevertrag abschließt. 3. „Hotelaufnahmevertrag“: Ist der zwischen dem Gast und dem Hotel geschlossene Vertrag über die Beherbergung, wobei diesem Vertrag die gegenständlichen AGB zugrunde liegen. Zentrales Element ist die entgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und die Buchungsbestätigung an den Gast durch das Hotel. 4. „Höhere Gewalt“: Ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Darunter fallen zum Beispiel: Brand, Unwetter – insb Straßensperrungen, Erdbeben, Streiks, Kriege, Naturkatastrophen, Pandemien etc. § 3 Vertragsabschluss, Hotelaufnahme, Leistungen, 1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die verbindliche telefonische, schriftliche oder Online Buchung des Gastes über die Räumlichkeiten und der Annahme der Buchung durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, Buchungen von Räumlichkeiten auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten in Textform (zB per E-Mail) bestätigt. 3. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 4. Der Gast ist verpflichtet, für die gebuchten Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten Preis entsprechend dem geschlossenen Hotelaufnahmevertrag zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast bzw vom Vertragspartner veranlasste zusätzliche Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. § 4 Preise und Zahlung 1. Die Preise sind auf der Website des Hotels angegeben und können saisonal variieren. Sonderangebote und Pakete können ebenfalls angeboten werden. 2. Zahlungsmodalitäten: Die Gäste müssen den vollen Betrag inklusive aller gesetzlichen Steuern vor der Anreise bezahlen. Zahlungen können per Kreditkarte oder per Überweisung vorab erfolgen. Die Fristen variieren je nach gewählter Rate. Bitte beachten Sie die spezifischen Bedingungen Ihrer Buchung, die auf Ihrer Bestätigungs-E-Mail und unserer Website angegeben sind. 3. Das Hotel ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Ausstellung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und die sofortige Zahlung zu verlangen. Spätestens bei Check-Out werden alle Leistungen fällig und können bei Nichtbezahlung beim Check-Out auf der bekanntgegebenen oder im Falle einer Überweisung bekanntzugebenden Kreditkarte nachbelastet werden. 4. Minibar: Die Minibar in den Hotelzimmern ist mit einer Auswahl an Getränken und Snacks ausgestattet. Die Preise für die Artikel sind auf der Preisliste in der Minibar angegeben. Die Nutzung der Minibar erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Verbrauch wird beim Check-Out abgerechnet. Die Nutzung der Kaffeemaschine ist kostenlos. § 4 Anreise- und Abreisetag, Digitaler Check-In/Out 1. Der Gast hat das Recht, sofern das Hotel keine andere Bezugszeit anbietet, die Räumlichkeiten ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Anreisetag“) zu beziehen. Ein früherer Check-In ist je nach Verfügbarkeit mit dem Hotel im Vorhinein rechtzeitig abzuklären. 2. Der Digitale Check-In: Das Hotel bietet ausschließlich die Möglichkeit des digitalen Check-Ins an, um den Anreiseprozess zu erleichtern. Gäste müssen ihre Daten vorab online eingeben und erhalten einen digitalen Schlüssel für ihr Zimmer. Der digitale Check-In ist ab 15.00 Uhr am Anreisetag verfügbar. Auch wenn es vor Ort keine Rezeption gibt, steht das Hotelpersonal rund um die Uhr zur Verfügung. Sie erhalten eine Telefonnummer, die Sie im Notfall kontaktieren können. 3. Der Gast verpflichtet sich, das Zimmer am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr geräumt dem Hotel zurückzustellen („Abreisetag“). 4. Sofern der Gast die Räumlichkeiten nicht fristgerecht räumt, ist das Hotel berechtigt, diesem für die zusätzliche Nutzung der Räumlichkeiten einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wobei bei einer späteren Abreise zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr lediglich ein Aufpreis in Höhe von € 50,00 in Rechnung gestellt wird, sofern der Gast eine spätere Abreise vorab nicht dazugebucht hat bzw dies vom Hotel nicht ausdrücklich bei Übermittlung der Buchungsbestätigung zugesagt wurde. 5. Der digitale Check-Out: Das Hotel bietet ausschließlich die Möglichkeit des digitalen Check-Out an, um den Abreiseprozess zu erleichtern. Gäste können ihre Daten vorab online eingeben und den Check-Out Prozess digital abschließen. Der digitale Check-Out ist bis 11.00 Uhr am Abreisetag verfügbar. Bei Problemen oder Fragen steht das Hotelpersonal jederzeit zur Verfügung. § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag, Stornierung, Stornierung durchs Hotel 1. Wurde die Vorabzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten. 2. Der Hotelbetreiber ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: a. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Hotelaufnahmevertrages unmöglich machen; b. wenn Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen über die Person des Gastes oder den Aufenthaltszweck gebucht werden; c. bei begründetem Verdacht des Hotels, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Räumlichkeiten oder sonstigen Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann; d. das Nicht- oder verspätete Erscheinen des Gastes; § 6 Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag / Stornierung durch den Gast bzw Vertragspartner 1. Das Hotel räumt dem Gast/Vertragspartner ein Rücktrittsrecht unter Einhaltung folgender Bestimmungen ein: a. im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel einen Anspruch auf angemessene Entschädigung in bestimmter gestaffelter Höhe abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts; b. die Rücktrittserklärung des Gastes hat in Textform per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang beim Hotelbetreiber und die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme durch diesen; 2. Für den Hotelaufnahmevertrag gelten nachstehende gestaffelte Stornierungsbedingungen: a. bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Gast berechtigt, den Hotelaufnahmevertrag ohne Entrichtung einer Stornierungsgebühr (kostenfrei) durch eine schriftliche Rücktrittserklärung aufzulösen; b. bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Gast berechtigt, den Hotelaufnahmevertrag unter Entrichtung einer Stornierungsgebühr von 50 % des gesamten vereinbarten Preises durch eine schriftliche Rücktrittserklärung aufzulösen; siehe Punkt f. c. bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Gast berechtigt, den Hotelaaufnahmevertrag unter Entrichtung einer Stornierungsgebühr von 70 % des gesamten vereinbarten Preises durch eine schriftliche Rücktrittserklärung aufzulösen; siehe Punkt f. d. bis inklusive 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag müssen wir den gesamten Zimmerpreis verrechnen und können die geleistete Zahlung nicht mehr rückerstatten. e. Bei Nichterscheinen (No-Show) ohne schriftliche Stornierung wird der gesamte Buchungspreis fällig und nicht mehr rückerstattet. f. Dem Hotel steht es nach Ermessen frei, die Stornierungsgebühr (betreffend § 6 b und c) in eine Gutschrift umzuwandeln und dem Kunden somit eine einmalige kostenlose Umbuchung für einen anderen Zeitraum zu ermöglichen. Dies gilt nicht während der im Raum Lindau stattfindender Messen, Nobelpreisträgertagungen, Psychotherapiewochen und während der Bregenzer Festspielzeit. Dennoch wird den Gästen der Abschluss einer Reiseversicherung (inkl. vorzeitiger Abreise) empfohlen. g. bei Buchungen von reduzierten Zimmerpreisen in Form von angebotenen Packages/Pauschalen oder Sonderangeboten ist keine Stornierung möglich. h. Ausgenommen von den Stornierungsmöglichkeiten nach a-e sind aufgrund der Hotelgröße, Gruppen ab einer Buchung von 4 Zimmern. Hier wird im Falle einer schriftlichen Stornierung bis 30 Tage im Vorhinein eine Stornierungsgebühr von 50% fällig, bei einer Stornierung bis 14 Tage im Vorhinein wird der gesamte Zimmerpreis fällig und eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich. § 7 Behinderungen bei Anreise oder Abreise 1. Kann der Gast am Tag der Anreise im Hotel aus Gründen, die der Gast nicht zu vertreten hat, nicht erscheinen, ist der Gast nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der geplanten bis zur tatsächlichen Anreise zu bezahlen. Als derartige Gründe gelten ausschließlich jene der höheren Gewalt. 2. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab der tatsächlichen Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. 3. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser, Erdbeben, Sturm etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Hotelaufnahmevertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Gast die angebotenen Leistungen des Hotels infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen nicht zur Gänze nutzen kann. Das Hotel ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht. § 8 Beistellung einer Ersatzunterkunft 1. Das Hotel ist berechtigt, dem Gast aus sachlich gerechtfertigten Gründen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher oder ähnlicher Qualität) zur Verfügung zu stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 2. Als sachliche gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere, wenn die gebuchten Räumlichkeiten unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels. § 9 Rechte und Pflichten des Gastes/Vertragspartners, Haftung 1. Durch Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gebuchten Räumlichkeiten, der allgemein zugänglichen und der allgemeinen Nutzung offenstehenden weiteren Räume und Einrichtungen des Hotels sowie auf ortsübliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Hotels und unter Rücksichtnahme der übrigen Gäste auszuüben. 2. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis samt etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu bezahlen. 3. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert das Hotel ausdrücklich Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte das Hotel Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Gast alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, sonstige Gebühren etc. 4. Der Gast haftet dem Hotel für jeden vorsätzlichen oder fahrlässigen Schaden am Hotelinventar oder am Hotelgebäude, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Hotels entgegennehmen, schuldhaft verursachen. § 10 Rechte, Pflichten und Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet nur für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden sind. Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Hochwasser, Erdbeben oder Sturmschäden, Pandemien etc…ist ausgeschlossen. 2. Das Hotel haftet gemäß § 701 BGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Hotels ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Hotel bzw einem ihm zurechenbaren Gehilfen (Hotelpersonal) übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Hotel der Beweis nicht gelingt, haftet das Hotel für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner ihm zurechenbaren Gehilfen sowie der aus- und eingehenden Personen. Kommt der Gast der Aufforderung des Hotels, seine Sachen (insbesondere Wertsachen, Geld,…) an einem besonderen Aufbewahrungsort (z.B. Zimmersafe) zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist die Haftung des Hotels ausgeschlossen. 2. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Hotels ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Hotels begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen und verringert dementsprechend die Haftungssumme. 3. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertsachen kann das Hotel ablehnen, wenn es sich um wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste gewöhnlich in Verwahrung geben. Dies liegt im Ermessen des Hotels. 4. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Gast den eingetretenen Schaden bzw Verlustes ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Hotel zur Anzeige bringt. 5. Die Haftung erlischt, wenn der Gast Zimmer- und Balkontür nicht verschlossen hält und dadurch die Möglichkeit entsteht, dass Wertsachen leicht entwendet werden können. § 11 Beendigung des Hotelaufnahmevertrages – vorzeitige Auflösung 1. Wurde der Hotelaufnahmevertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit dem im Vertrag festgelegten Zeitablauf. 2. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, den vollen vereinbarten Preis zu verlangen. Das Hotel wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der gebuchten Räumlichkeiten erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn das Hotel im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast gebuchten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gasts an weitere Gäste vermietet werden können. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast. 3. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel. 4. Das Hotel ist berechtigt, den Hotelaufnahmevertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen. Als wichtige Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Gast: a. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Hotelbetreiber, dessen Gehilfen den Aufenthalt oder das Miteinander erschwert oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b. von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; c. die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit nicht bezahlt. 5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, kann das Hotel den Hotelaufnahmevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder das Hotel von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz in diesem Zusammenhang etc des Gastes sind ausgeschlossen. § 12 Datenschutz Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen und zur Verbesserung des Services verwendet. § 13 Nutzung der Hoteleinrichtung, Tierhaltung, Rauchverbot 1. Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist im Hotel nicht gestattet. Diese Regelung dient dazu, allen Gästen einen angenehmen und störungsfreien Aufenthalt zu gewährleisten und mögliche Allergien oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden. 2. Das Rauchen ist in den Zimmern und öffentlichen Bereichen des Hotels nicht gestattet. Verstöße werden mit hohen Gebühren berechnet. § 14 Parkplatz Das Hotel bietet seinen Gästen die Möglichkeit einen Parkplatz nach Verfügbarkeit zu buchen. Der Parkplatz wird vom Hotel angemietet und befindet sich auf einem unbewachten Parkplatz im Freien. Für das dort abgestellte Fahrzeug wird bezüglich Beschädigungen oder Vandalismus durch Fremde oder sonstige äußere schädliche Einwirkungen auf das Fahrzeug keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Diebstahl. § 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Hotel gelegen ist. 2. Der Hotelaufnahmevertrag und diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im Falle eines beidseitig unternehmensbezogenen Geschäfts der Sitz des Hotels, wobei das Hotel überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. 4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform erfolgen. Das gilt auch für das Abgehen des Schriftformgebots, wobei E-Mail als Schriftform genügt. 5. Salvatorische Klausel: sollten einzelne Teile oder Bestimmungen des Hotelaufnahmevertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit oder Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche den bisherigen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind. Die Vertragsparteien kommen weiters darin überein, dass allenfalls vorhandene Vertragslücken entsprechend dem Sinngehalt und mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien zu erschließen sind. Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind für alle Gäste verbindlich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserem Hotel und dessen Restaurationen! nice to stay GmbH

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